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I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses unmittelbar schriftlich zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
"Bilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Shootings, die auf TfP-Basis stattfinden, unterliegen speziellen Bestimmungen. Die TfP-Verträge, welche für solche Shootings abgeschlossen werden müssen, sind unter www.tim-schweinsberg.de/downloads/unterlagen einsehbar. Deren Bestimmungen gelten entsprechend.
II. Urheberrecht
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen.
Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Möchte der Auftraggeber Nutzungsrechte weitergeben oder gar das alleinige Nutzungsrecht an den Werken des Fotografen, so bedarf es besonderen (Lizenz-)Vereinbarungen.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Bilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Bei meiner Tätigkeit handelt es sich immer um einen privaten, freundschaftlichen Dienst. Preise und Rechnungen verstehen sich deshalb immer ohne Umsatzsteuer.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die der Auftraggeber verursacht, haftet dieser vollumfänglich.
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Es gibt keine Mindest-Aufbewahrungsfrist/-pflicht und keine Löschungsfristen/-pflichten.
Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Termin, Ausfallhonorar
Nach dem Shooting erhält der Auftraggeber zeitnah die entstandenen Bilder. Diese erhält er entweder über einen Link zu einem Google Drive-Ordner oder über einen WeTransfer-Link, welcher nach 7 Tagen automatisch verfällt.
Der Fotograf hat das Recht, die entstandenen Bilder vor Aushändigung an den Auftraggeber vor auszuwählen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting, vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen ist in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig (in der Regel 2 Tage vorher) mit dem Fotografen besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von mindestens 50% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden. Sollte eine Terminreservierungsgebühr vom Kunden entrichtet worden sein, so wird diese von dem Fotografen nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurückerstattet.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Ggf. können zusätzliche Datenschutzvereinbarungen schriftlich getroffen werden. Alle Informationen zum Datenschutz innerhalb der angebotenen Online-Angebote sind diesen zu entnehmen.
VII. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil erstellt und ggf. bearbeitet werden.
Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder durch den Fotografen erfolgt nur in Ausnahmefällen oder auf Wunsch (leichter Photoshop). Die nachträgliche Bearbeitung von Bildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung durch den Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn diese den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen nicht verfremden. Andernfalls bedarf es dazu der schriftlichen Einwilligung des Fotografen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten, Reklamation
Der Fotograf liefert seine Arbeiten spätestens bis zum Ende des Monats, welcher auf den Tag des Shootings folgt, aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen und fatalen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
IX. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand gilt Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.